Energieausweis

              Der Energieausweis ist ein Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet. Dieser ist 10 Jahre gültig und sollte bei Sanierung des Gebäudes neu erstellt werden um diesen immer auf den aktuellen Stand zu halten

              Die Richtlinien zur Bewertung sind in der ENEV 2014 geregelt. Bei der Bewertung stehen die Dämmung des Hauses (z.B. Fenster, Wand, Dach..) und die Anlagentechnik (z. B : Wärmererzeuger, Verteilungsnetz. Trinkwasserewärmung…) an erster Stelle. Es gibt 2 verschiedene Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

              Beide haben ihre Daseinsberechtigung doch gibt es zwischen den beiden große Unterschiede.

              Verbrauchsausweis:

              Dieser ist meistens der Kostengünstigere. Hier werden die Verbrauchsdaten für Warmwasser und Heizung der letzten 3 zusammenhängenden Jahre für die Berechnung benötigt. Daraus wird der Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt. Allerdings ist bei dieser Berechnungsmethode zu beachten, dass jeder Mensch einen anderen Verbrauch hat und somit eine schlechte Aussage über zukünftige Energieverbräuche gemacht werden kann.

              Der Verbrauchsausweis ist nur auf Gebäude anzuwenden, die mehr als 5 Wohneinheiten besitzen oder nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut worden sind oder Gebäude die beim Bau oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzneniveau der Wärmeschuztzverordnung von 1977 erreichen.

              Bedarfsausweis:

              Hier wird die gesamte thermische Hülle und die Anlagentechnik bewertet. Dafür wird das Gebäude komplett bewertet. Hierzu wird vor Ort das Gebäude begutachtet. Dabei werden Wandaufbauten, die Verglasung, Aufbauten des Daches, Anlagentechnik und die Grundrisse für die spätere Berechnung erfasst.

              Hierbei lassen sich oft energetische Schwachstellen des Hauses erstellen. Mit dem detaillierten Aufmaß des Ist Zustandes des Gebäudes ist der Weg frei um evtl. Sanierungsvarianten zu erstellen. In enger Zusammenarbeit mit dem Besitzer können so energeieinsparende Maßnahmen nach Budget und Machbarkeit erarbeitet werden.

              Wann brauche ich einen Energieausweis:

              Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie

              Generell für Gebäude, die vor 1966 fertiggestellt worden sind

              Neubau

              Wann brauche ich keinen Energieausweis:

              Denkmal geschützte Gebäude

              Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder

              für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Wohngebäude mit einer Nutzfläche mit weniger als 50 qm.